Nach WHO ist die Alkoholabhängigkeit eine chronische Verhaltensstörung, bei der Alkohol in einem Ausmaß konsumiert wird, das über das sozial verträgliche, für Individuum oder Gesellschaft ungefährliche und unschädliche Maß hinausgeht und die Gesundheit und die soziale Eingliederung in Familie und Arbeitswelt stört.
Wenn mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sind, ist es Abhängigkeit:
Dagegen kann man etwas tun.
Die Alkoholabhängigkeit besteht aus einem hohen Anteil einer körperlichen und einem ebenfalls hohen Anteil einer psychischen Abhängigkeit.
Die Behandlung sollte deshalb Körper und Psyche betreffen, also sowohl aus einer medizinischen als auch einer Psychotherapie (Entwöhnung) bestehen.
Die medizinische Therapie ist die Entgiftung des Körpers unter ärztlicher Aufsicht. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Körperreaktionen auf das Fehlen von Alkohol medizinisch beaufsichtigt werden. Unterstützend erhält der Patient eine Medikation, die den durch Alkohol geschwächten und vergifteten Körper wieder aufbaut.
Diese Behandlung kann mit Krankenkassen verrechnet werden, der Patient kann aber auch selbst bezahlen (um z.B. Risikozuschläge der privaten Krankenversicherung zu vermeiden).
Die Entwöhnung darf nur nach erfolgreicher Entgiftung (Nachweis) durchgeführt werden. Sie beinhaltet Gespräche und Hypnosepsychotherapien, die helfen sollen, die Bereitschaft (Compliance) zur Enthaltsamkeit zu stärken. Die Entwöhnung ist in meinem Fall als Coaching zu verstehen, nicht als Entwöhnungspsychotherapie.