Honorar

Alle angebotenen Leistungen im Rahmen der Psychotherapie werden bei entsprechenden Verträgen von den privaten Krankenkassen bezahlt (Leistung 19.2 nach HPG) Außerdem können gesetzlich Versicherte eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker, die die Leistungsnummer 19.2 beinhaltet abschließen, die die Leistungen sogar zu 100% bezahlt (wir können Ihnen unseren örtlichen Versicherungsmakler für entsprechende Angebote empfehlen). Für anonyme Behandlungen oder bei fehlenden Versicherungen sollten die Leistungen selbst bezahlt werden.

Kuren in Bad Griesbach - so zahlt die Kasse

Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf einen Aufenthalt.

Frische Energie tanken, wieder gesund werden oder präventiv Krankheiten vermeiden sind Gründe für einen Kuraufenthalt. Leider wissen jedoch nur wenig Menschen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme haben:

 

Jeder gesetzlich Versicherte kann alle drei Jahre Kurleistungen bei seiner Kasse beantragen, sofern ein Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

 

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten wie Bad Griesbach werden 100 Prozent der Kurarztkosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe für den Patienten und auch für Kleinkinder.

 

 


 

 

 

 

 

 

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